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Regelwerk

Unsterbliche Seele oder Körper

Der Spieler kann sich für eine unsterbliche Seele oder einen unsterblichen Körper entscheiden. Je nach Ausrichtung muß der Charakter entweder Psi-Telepathie oder Regeneration als Superkraft aktivieren. Unter Umständen weiß der Charakter bis zu seinem ersten „Tod“ noch gar nichts von dieser Fertigkeit. Sollte ein Charakter diese Erfahrung machen, können Mutationen auftreten (s. Kapitel Mutationen). Unsterbliche Seele: Der Charakter verfügt über einen unsterblichen Geist. Er kann nach seinem körperlichen Tod innerhalb von X-F Stunden einen neuen (Klon) oder seinen alten (wiederhergestellten) Körper zurückerhalten. Nach dieser Frist ist er allerdings unwiderruflich tot. Es ist nicht möglich, gewaltsam in einen fremden Körper einzudringen, es sei denn, der Körper ist schon seelenlos (Koma oder gerade verstorben). Mit dem Einverständnis einer Person kann der Charakter aber auch in deren Körper übergehen und teilt sich den Körper dann. Ist der Körper kein Klon, ändern sich die Basisattribute und Prioritäten eventuell. Alle geistigen Superkräfte bleiben bestehen, alle anderen Fertigkeiten können sich ändern. Unsterblicher Körper: Der Charakter stirbt bei -40 Trefferpunkten nicht, sondern verfällt in eine Starre, die solange anhält, bis die Todesursache beseitigt ist. Danach gilt die normale Regenerationsrate (bzw. die Superkraft Regeneration kann eingesetzt werden). Achtung: Auch die Trefferpunkte unter -40 müssen geheilt werden!

Wert der Eigenschaft: -20

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